Die beeidigten Dolmetscher, die auch als Gerichtsdolmetscher oder Notariatsdolmetscher tätig sind, werden bei Gerichtsverhandlungen, bei notarieller Beurkundung von Verträgen und bei allen amtlichen Handlungen herangezogen, wenn ein ausländischer Beteiligter mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen Erklärungen abgibt oder Dokumente in der polnischen Sprache unterzeichnet
Möchten Sie in Polen einen Ehe-, Gesellschafts- oder Grundstückskaufvertrag notariell beurkunden lassen, ein Konto bei der polnischen Bank eröffnen, einen Kreditvertrag abschließen oder vielleicht werden sie demnächst in Polen standesamtlich heiraten? Auch wenn Sie als Kläger, Zeuge oder Angeklagte in einem gerichtlichen Verfahren auftreten, den Führerschein in Polen machen möchten oder eine Angelegenheit bei einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater haben, als beeidigte Dolmetscher, Notariats- und Gerichtsdolmetscher unterstützen wir Sie gerne sprachlich bei allen diesen Handlungen und sorgen dafür, dass Sie juristische Konsequenzen aus Mangel an Sprachkenntnissen vermeiden.
Alle Informationen, Betriebs- und Handelsgeheimnisse sowie sämtliche private Angelegenheiten, die wir während unserer Arbeit als beeidigte Dolmetscher erfahren, werden von uns selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Dank unserem beeidigten Fachdolmetschen sowie originalgetreuer und hochpräziser Übertragung der Inhalte garantieren wir den ausländischen Beteiligten, dass ihnen der Wortlaut der Dokumente, die sie in polnischer Sprache zu unterschreiben haben, bekannt ist, was wir anschließend mit Stempel und Unterschrift beglaubigen.
Wann benötigen Sie einen beeidigten Dolmetscher:
- Notarielle Beurkundung von Vollmachten, Ehe-, Gesellschafts- oder Grundstückskaufverträgen, Erklärungen, usw.,
- Sitzungen der Gesellschaftsorgane (Aufsichtsratssitzungen, Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen),
- Abgabe von Erklärungen oder Dokumenten beim Standesamt (Trauungen, Abgabe von Erklärungen durch deutsch-polnische Paare bei Adoption, Vaterschaftsanerkennung, usw.), Behördengänge,
- Erstattung von Anzeigen bei der Polizei, polizeiliche Vernehmungen, Aussagen bei Ermittlungsbehörden, Gerichtsverhandlungen,
- Führerscheinprüfungen, standesamtliche Trauung, Kontoeröffnung,
- Termine bei Rechtsanwälten und Steuerberatern, Mandantengespräche, usw.